Vertretung vor den Finanzbehörden
Unternehmen und Privatpersonen
- Vertretung bei Betriebsprüfung, Umsatzsteuersonderprüfungen, Prüfungen im Lohn-Bereich
- Anträge z.B. auf Änderung von Steuerbescheiden, Rechtsbehelfe wie z.B. Einsprüche mit Anträgen auf Aussetzung der Vollziehung
- Stellungnahmen im Veranlagungsverfahren
- Allgemeine Vertretung
Steuerbescheide
Die Überprüfung von Steuerbescheiden ergibt nicht selten Fehler zu Ungunsten des Steuerpflichtigen.
Das Vorgehen gegen diese Fehler, ob im Einspruchsverfahren oder durch einfachen Änderungsantrag, ist an Fristen gebunden (regelmäßig ein Monat nach Bekanntgabe).
Bitte reichen Sie daher Steuerbescheide unmittelbar nach Erhalt zur Prüfung rein.